Externer Brandschutzbeauftragter

      Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

  • Absprachen und Verhandlungen mit Behörden, Feuerwehren und Sachversicherer
  • Erstellen von Brandschutzordnungen (Teil A,B,C) sowie Unterweisung der Mitarbeiter
  • Erstellen von Brandschutzplänen
  • Betriebsbegehungen und Betreuung
  • Unterweisung von Mitarbeitern zum Brandschutzhelfer
  • Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
  • Schnittstelle zwischen Unternehmen und verschiedenen Institutionen
  • Unabhängig kontrollieren, organisieren und beraten
  • Überwachung brandschutztechnischer Arbeiten

 


Wer bestellt den Brandschutzbeauftragten?

 

Die Bauaufsichtsbehörde bzw. FeuerwehrDer Gesetzgeber verpflichtet das Unternehmen aufgrund der betrieblichen Eigenschaften, einen Brandschutzbeauftragten einzuschalten.

Der Feuerversicherer

 

Der Versicherer kann einen Brandschutzbeauftragten für das zu versichernde Objekt verlangen, wenn z.B. bestimmte Einrichtungen, Lagerungen oder Produktionsabläufe zu einer erhöhten Brandentstehung führen können. Durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten werden verschiedene Objekte generell erst versicherbar.

Der Unternehmer

 

Der Unternehmer bestellt aus Verantwortung gegenüber seiner Mitarbeiter und den Personen, die sich im Betrieb auch nur zeitweise aufhalten, einen Brandschutzbeauftragten.